ZKB als systemrelevant anerkannt

Die Klassierung der ZKB als systemrelevante Bank durch die Nationalbank ist für den Kanton Zürich positiv zu werten. Die Bank des Zürcher Volkes kommt damit in den Genuss erhöhter Sicherheit. Sie dürfte eine noch etwas höhere Eigenkapitalquote zu halten haben, es werden qualifizierte Anforderungen an die Liquidität gestellt und es eröffnet sich die Möglichkeit, dass die Nationalbank - anders als bei lediglich regionalen Instituten - im Notfall Liquidität zur Verfügung stellen kann. Damit wird die ZKB auf ein noch stärkeres Fundament gestellt, was begrüssenswert ist.

Aufmerksamen Beobachtenden war schon lange klar, dass die ZKB für unseren Wirtschaftsraum Too-Big-To-Fail ist. Dass nach erfolgter erstmaliger Prüfung möglicher Systemrelevanz die SNB zum gleichen Schluss gekommen ist, überrascht nicht.

 

 

Unsere Kantonalbank ist seit ihrer Gründung von grosser Bedeutung für den Kanton. Sie wuchs dabei jedoch kaum mehr als es Zürich selber tat. Indem aber der Wirtschaftsraum Zürich für die Schweiz zu volkswirtschaftlicher Systemrelevanz gelangte, war logisch, dass der auf dem Platz Zürich bedeutsamen ZKB auch nationale Relevanz zukommt. Die formelle Einstufung als systemrelevante Bank ist weder auf einen ungesunden Wachstumskurs zurück zu führen, noch darf sie zum Anlass für eine Wachstunsstrategie genommen werden, die über die Bedürfnisse des Zürcher Wirtschaftsraumes hinaus reicht. Mit der nun ergangenen Feststellung der Systemrelevanz anerkennt die SNB, dass im Notfall auch der Bund in der Pflicht stünde, müsste einst auch die Bank des Zürcher Volkes zusätzliche liquide Mittel beanspruchen.

 

 

Der eingeschlagene Weg zu den in der parlamentarischen Beratung stehenden Geschäften zur ZKB kann weiter gegangen werden. Die absehbar weiter erhöhten Anforderungen an Kapital und Liquidität dürften bereits erfüllt werden. Das Verfahren zur Erhöhung des Dotationskapitals, ergänzt um eine zeitliche Staffelung zur Absicherung gegen übermässiges Wachstum, kann weiter geführt werden. Andere Eigentümerschaften an der Bank neben dem Kanton bleiben weder erwünscht noch nötig. An der bewährten Struktur der ZKB ist deshalb mehr denn je fest zu halten.

 
Im Übrigen gilt es nun die konkretisierende Verfügung der FINMA abzuwarten, wo erst die neuen Zielwerte und Fristen festgelegt werden.