Ein breiter Kompromiss für faire Einbürgerungen

Die SP empfiehlt ein JA zum Kantonalen Bürgerrechtsgesetz. Das Bürgerrechtsgesetz stellt einen inhaltlich ausgewogenen Kompromiss dar. Er wird neben der SP auch von der FDP, der GLP, den Grünen, der Mitte, der EVP, der AL und den Secondas Zürich unterstützt.

Die Zürcher Kantonsverfassung verlangt, den Erwerb des Bürgerrechts in einem Gesetz zu regeln. Diese gesetzliche Grundlage fehlt bis heute. Aktuell existieren lediglich die Bundesgesetzgebung und die Kantonale Bürgerrechtsverordnung sowie einige veraltete und teilweise nicht mehr rechtsgültige Bestimmungen. Diese Situation ist unbefriedigend: Das Bürgerrecht spielt im Leben eines Menschen eine zentrale Rolle und es ist die Voraussetzung für die Ausübung der politischen Rechte auf Ebene des Bundes, des Kantons und der Gemeinden. Rund ein Viertel aller Einbürgerungen in der Schweiz erfolgen im Kanton Zürich. Um der grossen Bedeutung des Bürgerrechts Rechnung zu tragen, braucht es auch im Kanton Zürich ein Bürgerrechtsgesetz.

 

Das Kantonale Bürgerrechtsgesetz vereinheitlicht die Anforderungen für den Erwerb des Bürgerrechts und ermöglicht faire und einheitliche Einbürgerungsverfahren im ganzen Kanton. Es legt für die Prüfung der Sprach- und Grundkenntnisse einheitliche Kriterien fest, die eine objektive und transparente Überprüfung gewährleisten. Diese Harmonisierung ist wichtig, denn die Chancen auf eine Einbürgerung dürfen nicht vom Wohnort abhängen. Wer integriert ist und über gewisse Sprachkenntnisse verfügt, soll unkompliziert eingebürgert werden können. Inhaltlich orientiert sich das Bürgerrechtsgesetz an der bereits heute geltenden Kantonalen Bürgerrechtsverordnung. Die zuständigen Stellen der Gemeinden und des Kantons sind mit den darin festgelegten Prozessen gut vertraut. Diese bewährten Abläufe werden mit dem Bürgerrechtsgesetz beibehalten.

 

Aus linker Sicht stellt das Bürgerrechtsgesetz einen sinnvollen Kompromiss dar. In einigen wenigen Punkten gelten im Kantonalen Bürgerrechtsgesetz zwar strengere Auflagen als in der Bundesgesetzgebung. So müssen straffällig gewordene Jugendliche, die sich einbürgern lassen möchten, künftig leicht höhere Hindernisse überwinden. Der SP ist es jedoch gelungen, von bürgerlicher Seite eingebrachte Verschärfungen bei zentralen Punkten wie den Wohnsitzfristen und den Sprachanforderungen erfolgreich abzuwehren. Positiv ist auch, dass die Gebühren für unter 25-Jährige halbiert und für unter 20-Jährige ganz erlassen werden. Unter dem Strich bleibt ein breit abgestützter Kompromiss, den die SP mit grosser Überzeugung mitträgt.